Vorabpauschale
Die Vorabpauschale unterstellt eine Mindestverzinsung und wird auf Fondserträge angerechnet. Sie fällt nur an, wenn der Fonds im Vorjahr positiv war und ausreichende Wertzuwächse vorhanden sind.
Die Vorabpauschale unterstellt eine Mindestverzinsung und wird auf Fondserträge angerechnet. Sie fällt nur an, wenn der Fonds im Vorjahr positiv war und ausreichende Wertzuwächse vorhanden sind.
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